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FAQ

für NPOs

So vielfältig die Aktivitätsbereiche der NPOs sind, so vielfältig sind auch die zu klärenden Fragen.

Auf der Unterseite “Beratung” finden Sie eine stichwortartige Übersicht zu den Beratungsfeldern und den Hauptthemen.

Das „BRAWO pro bono Netzwerk“ vermittelt ein breites Portfolio an Rechtsgebieten wie z. B. Gemeinnützigkeitsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, aber es gibt bestimmte Anfragen, die ausgeschlossen sind:

  • die Beratung von Privat-/ Einzelpersonen*
  • eilige Fristsachen
  • die Anfrage im Namen eines Dritten
  • steuerliche Fragen, die nicht mit einer Rechtsfrage zusammenhängen
  • die Vertretung gegenüber Dritten (wie z. B. Gerichten und Behörden)

* von Beratungen von Privatpersonen zur Gründung einer gemeinnützigen Institution abgesehen

Grundsätzlich können NPOs unbegrenzt viele Rechtsfragen einreichen. In einigen Fällen können mehrere rechtliche Fragen in einem pro bono-Mandat zusammengeführt werden. Oder komplexere Fragen auf mehrere Mandate aufgeteilt werden. Die Entscheidung darüber trifft das EngagementZentrum als beauftragter Dienstleister und bespricht diese Entscheidung nach Rücksprache mit dem Netzwerk direkt mit den NPOs. Die Aufteilung auf mehrere Mandate kann zu einem höheren Kostenbeitrag führen.

Die Beratung seitens der im Netzwerk tätigen Mitglieder erfolgt kostenfrei.

Nur für den Prüfungs- und Vermittlungsprozess des EngagementZentrums wird für die NPO eine sog. Verbindlichkeitsgebühr (i. H. v. 59,50 Euro) pro vermittelter Rechtsfrage fällig. Sie dient zum einen dazu - wie es ihr Name verrät - die Verbindlichkeit von Beratungen zu erhöhen und voreilige Entscheidungen zur Zusammenarbeit zu verhindern, zum anderen dient sie der Finanzierung eines Teils der durch den Prüfungs- und Vermittlungsaufwand anfallenden Kosten. Diese Gebühr wird noch nicht bei Einreichung einer Anfrage über das entsprechende Formular fällig, sondern erst nach der Entscheidung zur Zusammenarbeit mit dem gewählten Rechtsanwalt bzw. der erfolgreichen Vermittlung der Beratung.

Sämtliche als steuerbegünstigt anerkannte Non-Profit-Organisationen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Genossenschaften, gAGs, gUGs) können eine Beratung in Anspruch nehmen. Welche steuerbegünstigten Zwecke (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) die Institutionen im Einzelfall verfolgen ist unerheblich.

Die Organisationen müssen nicht in der BRAWO-Region (Braunschweig, Gifhorn, Peine, Salzgitter und Wolfsburg) ansässig, aber mit eigenen Projekten hier tätig sein.

Etablierte als auch in Gründung befindliche Non-Profit-Organisationen, d.h. Vorgesellschaften, lose Gruppen von Privatpersonen, sind beratungsberechtigt.

Dass Beratungsanfragen über ein Online-Formular eingereicht werden müssen und eine sog. Verbindlichkeitsgebühr (i.H. v. 59,50 Euro) bei erfolgreicher Vermittlung von der NPO zu tragen ist, ist verbindlich.

Das „BraWo pro bono-Netzwerk“ respektive das EngagementZentrum schreibt die jeweilige Anfrage zweimal im Netzwerk aus. Die in Kanzleien oder in Selbstständigkeit tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich nach dem first-come-first-serve-Prinzip auf die Anfrage bewerben. Meldet sich binnen eines festgelegten Zeitraumes kein Beratungspartner, gilt die Anfrage als nicht vermittelt. Eine weitere Ausschreibung erfolgt nicht. Die NPO wird in diesem Fall über die Nichtvermittlung informiert.

Mit Abschluss eines Beratungsvertrages mit dem Beratungspartner seitens der NPO endet die Tätigkeit des vom BRAWO pro bono e. V. beauftragten EngagementZentrums. Die Beratung durch das Netzwerkmitglied, konkret die Anwältin oder den Anwalt unterliegt berufsrechtlichen Vorschriften auch im Hinblick auf die Bearbeitung von Mandaten. Etwaige auftretende Schwierigkeiten muss die NPO direkt mit ihr oder ihm klären. Um einen Hinweis auf das Verhalten des Beratungspartners als Feedback wird gebeten.

Bitte geben Sie uns in dem Fall umgehend Bescheid, damit wir die Beratungsanfrage nicht (erneut) an das Netzwerk weiterleiten.

Bitte geben Sie uns in dem Fall umgehend Bescheid, um zu besprechen, ob wir die unvermittelte Beratungsanfrage vor der ersten oder erneuten Ausschreibung anpassen sollten oder Sie eine neue, zusätzliche Beratungsanfrage einreichen sollten.

Ja, Mandat und Zusammenarbeit enden zu diesem Zeitpunkt ebenso wie die damit einhergehenden Rechte und Pflichten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine zeitlich darüber hinausgehende Zusammenarbeit mit dem Beratungspartner einzugehen. Gleichzeitig laden wir Sie ein, sich im Falle weiterer Rechtsfragen erneut an unser “BRAWO pro bono-Netzwerk” zu wenden und darüber eine weitere Anfrage einzureichen.

Das bundesweite UPJ Pro Bono Rechtsberatungsnetzwerk steht unter probono-rechtsberatung.de NPOs außerhalb der BRAWO Region bzw. mit Projekten außerhalb unserer Region für die Vermittlung von Rechtsberatung zur Verfügung.

für Beratungspartner

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte engagierter Kanzleien oder in Selbstständigkeit können Mitglied des “BRAWO pro bono-Netzwerks” werden und Beratungsmandate übernehmen.

Ob sie selbst in der sog. “BRAWO-Region” (Braunschweig, Gifhorn, Peine, Salzgitter und Wolfsburg) ansässig und in welchem Rechtsgebiet sie tätig sind, ist unerheblich. Das Netzwerk steht allen offen.

Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die niederschwellig über das unterhalb verlinkte Online-Formular erfolgt.

Jetzt über unser Online-Formular registrieren

 

Die Dauer der Klärung der Rechtsfrage hängt von der Schnelligkeit der Vermittlung, der Komplexität der Rechtsfrage und den zeitlichen Ressourcen der NPO und des Beratungspartners ab.

Das EngagementZentrum als vom BRAWO pro bono e. V. beauftragte “Clearing Stelle” ist mit Unterstützung eines in die Vorprüfung einbezogenen Rechtsanwalts bemüht, den Beratungsaufwand abzuschätzen und komplexere Fälle auf mehrere Beratungsmandate zu verteilen, um den Zeitaufwand möglichst gering zu halten und eine zeitnahe Klärung der Rechtsfrage zu gewährleisten.

Wichtig ist, dass Sie als Beratungspartner - ebenso wie die Non Profit-Organisation - ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um auf Rückfragen vor und während der Beratung reagieren und einen fortlaufenden professionellen Beratungsprozess gewährleisten zu können.

Zu beachten ist, dass die pro bono-Beratungsmandate berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen.

Unsere Netzwerkmitglieder werden über aktuelle Beratungsanfragen informiert. Die Vergabe erfolgt nach dem first-come-first-serve-Prinzip. Jede Anfrage wird maximal zweimal über das Netzwerk ausgeschrieben.

Von Seiten des BRAWO pro bono e. V. gibt es dahingehend keine Vorgabe. Je nach Thema und Anlass der Beratungsanfrage kann es jedoch bestimmte Termine und Fristen geben, die direkte Auswirkung auf die (maximale) Dauer des Beratungsprozess haben. Wir legen unseren Beratungspartnern nahe, diese Frage im Auftaktgespräch mit der NPO ihrerseits zu stellen und in Abstimmung eine eventuelle Anpassung des Zeitplans vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass sich im Laufe des Beratungsprozesses herausstellen kann, dass der im Vorfeld abgeschätzte Beratungsaufwand mit dem tatsächlichen nicht übereinstimmt, mehr oder weniger Beratungsstunden anfallen können. Da der BRAWO pro bono e. V. respektive das EngagementZentrum nach der erfolgreichen Vermittlung “außen vor” und nicht in den Beratungsprozess involviert ist, gilt es etwaige auftretende Schwierigkeiten unter den Beratungsparteien selbst zu lösen. Unabhängig davon sind wir für einen Hinweis bei (deutlicher) Abweichung vom unverbindlichen, geschätzten Beratungsaufwand im Rahmen des Feedbacks nach Beratungsabschluss dankbar.

Mit Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen NPO und Beratungspartner endet die Tätigkeit des vom BRAWO pro bono e. V. beauftragten EngagementZentrums. Die Beratung durch das Netzwerkmitglied, konkret die Anwältin oder den Anwalt unterliegt berufsrechtlichen Vorschriften auch im Hinblick auf die Bearbeitung von Mandaten. Etwaige auftretende Schwierigkeiten muss der Beratungspartner direkt mit der NPO klären. Um einen Hinweis auf das Verhalten der NPO als Feedback wird gebeten.

Ja, Mandat und Zusammenarbeit enden zu diesem Zeitpunkt ebenso wie die damit einhergehenden Rechte und Pflichten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine zeitlich darüber hinausgehende Zusammenarbeit mit der NPO einzugehen. Dennoch freuen wir uns darüber, wenn unsere Netzwerk-Mitglieder bereit sind, weiteren NPOs Beratungsleistungen pro bono zur Verfügung zu stellen und sich für weitere Beratungsanfragen zu bewerben.

Unsere Netzwerk-Mitglieder leisten mit ihrer Bereitschaft Non Profit-Organisationen unentgeltlich und zeitlich begrenzt zu unterstützen, einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zumeist ehrenamtlichen Engagement in unserer Region.

Daneben sprechen die folgenden Punkte für eine Mitgliedschaft im Netzwerk:

  • Ihr Engagement findet innerhalb professioneller Strukturen statt
  • Sie erhöhen Ihre Bekanntheit bei potenziellen Kunden
  • Sie präsentieren sich als fachkompetenter „Lösungsgeber“ vor Ort
  • Sie profitieren vom Netzwerk-Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
  • Sie steigern Ihre Attraktivität als gemeinwohlorientierter Arbeitgeber
  • Sie wählen jegliche Beratungsmandate freiwillig und eigenständig aus