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Berater

Die im Rahmen des BRAWO pro bono-Netzwerks durchgeführte Rechtsberatung ist ein Angebot an engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in der BRAWO-Region tätige Non Profit Organisationen unentgeltlich und zeitlich befristet bei einzelnen Rechtsfragen unterstützen möchten.

Dabei kann es beispielsweise um die sichere Gestaltung von Arbeitsverträgen, den korrekten Umgang mit Bildrechten oder Fragen zur Satzung und Gemeinnützigkeit gehen.

Unser BRAWO pro bono-Netzwerk ist mit der Rechtsanwaltskammer Braunschweig abgestimmt. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken.

Was spricht für die Mitgliedschaft in unserem Netzwerk?

  • Sie leisten einen wichtigen und sinnvollen Beitrag für das bürgerschaftliche und zumeist ehrenamtliche Engagement in unserer Region
  • Ihr Engagement findet innerhalb professioneller Strukturen statt
  • Sie erhöhen Ihre Bekanntheit bei potenziellen Kunden
  • Sie präsentieren sich als fachkompetenter „Lösungsgeber“ vor Ort
  • Sie profitieren vom Netzwerk-Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
  • Sie steigern Ihre Attraktivität als gemeinwohlorientierter Arbeitgeber
  • Sie wählen jegliche Beratungsmandate freiwillig und eigenständig aus

Was sind klassische Themen- und Beratungsfelder?

Satzung und Organisation

  • Gestaltung einer Vereinssatzung
  • Gründungsfragen und Organaufgaben

Arbeitsrecht

  • Rechte und Pflichten als Arbeitgeber
  • Arbeitsverträge für feste Mitarbeitende, Verträge für freie und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter

Haftung

  • Sorgfaltspflicht im Ehrenamt
  • Haftungsfragen der Organisation und ihrer rechtlichen Vertreter

Datenschutzrecht

  • Erwerb und Verwaltung personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Mitglieder, Ehrenamtliche)
  • Rechtskonforme Datensicherung/-verarbeitung

Marken- und Kennzeichenrecht

  • Schutz des eigenen Namens, des Logos oder der Marke
  • Anmeldung von Marken und Kennzeichen

Urheber- und Persönlichkeitsrecht

  • Schutz und Einhaltung des Rechtes am eigenen Bild und des Urhebers
  • Rechtskonforme Verwendung fremder Medieninhalte

Gemeinnützigkeit und Buchhaltung

  • Rechtskonforme Mittelverwendung
  • Wirtschaftliche Tätigkeit und Gemeinnützigkeit
  • Steuerbegünstigung und -befreiung

Spenden, Sponsoring und Fördermittel

  • Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
  • Sponsoringvertragsschluss
  • Erfüllung Pflichten aus Fördervereinbarungen/Zuwendungsbescheiden

Für welche Themen können NPOs keine Unterstützung erhalten?

Der BRAWO pro bono e.V. vermittelt ein breites Portfolio an Rechtsgebieten (wie z. B. Gemeinnützigkeitsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht). Die folgenden Anfragen sind davon ausgeschlossen:

  • die Beratung von Privat-/ Einzelpersonen*
  • eilige Fristsachen
  • die Anfrage im Namen eines Dritten
  • steuerliche Fragen, die nicht mit einer Rechtsfrage zusammenhängen
  • die Vertretung gegenüber Dritten (wie z. B. Gerichten und Behörden)

* von Beratungen von Privatpersonen zur Gründung einer gemeinnützigen Institution abgesehen

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQ.

Was sind klassische Beispielfälle für eine Beratung?

Eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger möchte in der eigenen Gemeinde eine Art Nachbarschafts- und Familienzentrum aufbauen. Dort sollen Freizeitaktivitäten stattfinden, aber auch Bildungs- und Integrationskurse angeboten werden. Die Gruppe plant, einen Verein zu gründen und benötigt Begleitung bei der Ausgestaltung der Satzung.

Der Vorstand eines lokalen Sportvereins möchte sicherstellen, dass die ihm in analoger wie digitaler Form vorliegenden personenbezogenen Daten seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und seiner Mitglieder sowie übriger Dritter (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) gemäß der aktuellen Rechtslage verarbeitet (erhoben, gespeichert, verwaltet) werden.
Im Rahmen der pro bono-Beratung möchte der Verein eine rechtliche Einschätzung, ob die vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind und die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform ist.

Der ehrenamtliche Vorstand einer regional tätigen Stiftung möchte anlässlich des zehnjährigen Gründungsjubiläums eine große Feier mit Zustiftern und Spendern sowie ausgewählten städtischen Vertretern ausrichten. Die gemeinnützige Stiftung möchte die Veranstaltung vorzugsweise mit Hilfe von Sponsoring-Partnern, die Geld, Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stellen sollen, und dem Verkauf von Kunstwerken und anderen Produkten (re-)finanzieren.
Im Rahmen der pro bono-Beratung möchte der Vorstand eine rechtliche Einschätzung, ob die vom Vorstand geplanten Maßnahmen gemeinnützigkeitsrechtlich unbedenklich sind.

* in der Folge wird die Verbindlichkeitsgebühr fällig, der die NPOs bei Anfrageeinreichung zugestimmt haben. Die Höhe der Verbindlichkeitsgebühr finden Sie in unseren FAQ.

** Sie allein schließen dann mit der NPO einen unentgeltlichen Beratungsvertrag. Sie können nach den entsprechenden Vorschriften auch Haftungserleichterungen vereinbaren. Nach Auskunft der Allianz Versicherung AG (siehe Karacam, AnwaltBl. 2017) sind Pro-Bono-Mandate über die Berufshaftpflichtversicherung versichert – eine Nachfrage bei der eigenen Berufshaftpflichtversicherung ist angeraten.

So funktioniert´s - Das müssen Sie bei Interesse an einem pro bono-Beratungsmandat tun

  1. Registrieren Sie sich über unser Online-Formular im BRAWO pro bono Netzwerk.
  2. Sie erhalten - sobald Sie Mitglied des Netzwerks sind – Informationen zu aktuellen Beratungsanfragen.
  3. Sie informieren uns über Ihr Interesse zur Übernahme eines bestimmten Beratungsmandats.
  4. Die NPO prüft Ihr Beratungsangebot und entscheidet sich u. U. für Sie.
  5. Das EngagementZentrum (EZ) vermittelt Ihnen den Kontakt zur NPO, die Zusammenarbeit beginnt und endet optimalerweise mit der Klärung der Rechtsfrage.
  6. Das EngagementZentrum bittet Sie um ein Feedback zur Zusammenarbeit mit der beratenen NPO und zum Beratungs- und Vermittlungsprozess insgesamt.

Was sind Voraussetzungen zur Beratung und wie viel Zeit nimmt sie in Anspruch?

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte engagierter Kanzleien oder in Selbstständigkeit können Teil des "BRAWO pro bono-Netzwerks" werden und pro bono-Beratungsmandate übernehmen.

Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die niederschwellig über das unterhalb verlinkte Online-Formular erfolgt.

Die Dauer der Klärung der Rechtsfrage hängt von der Schnelligkeit der Vermittlung, der Komplexität der Rechtsfrage und den zeitlichen Ressourcen der NPO und des Beratungspartners ab.

Das EngagementZentrum als vom BRAWO pro bono e. V. beauftragte “Clearing Stelle” ist mit Unterstützung eines in die Vorprüfung einbezogenen Rechtsanwalts bemüht, den Beratungsaufwand abzuschätzen und komplexere Fälle auf mehrere Beratungsmandate zu verteilen, um den Zeitaufwand möglichst gering zu halten und eine zeitnahe Klärung der Rechtsfrage zu gewährleisten.

Wichtig ist, dass Sie als Beratungspartner - ebenso wie die Non Profit Organisation - ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um auf Rückfragen vor und während der Beratung reagieren und einen fortlaufenden professionellen Beratungsprozess gewährleisten zu können.

Zu beachten ist, dass die pro bono-Beratungsmandate berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen.

Sie haben Interesse ein pro bono-Beratungsmandat zu übernehmen?

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