Beratung
Wir möchten mit unserem pro bono-Angebot in der BRAWO-Region tätige Non Profit Organisationen unterstützen, die Beratung in rechtlichen Fragen benötigen, aber nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen, um diese in Anspruch nehmen zu können.
Dabei kann es beispielsweise um die sichere Gestaltung von Arbeitsverträgen, den korrekten Umgang mit Bildrechten, die Wahl der passenden Rechtsform oder Fragen zur Gemeinnützigkeit gehen.
Wer kann Leistungen pro bono in Anspruch nehmen?
Sämtliche als steuerbegünstigt anerkannte Non Profit Organisationen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Genossenschaften, gAGs, gUGs ) können eine Beratung in Anspruch nehmen, sofern sie nicht über die Mittel für eine kostenpflichtige Beratung verfügen. Welche steuerbegünstigten Zwecke (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) die Institutionen im Einzelfall verfolgen ist unerheblich. Die Organisationen müssen nicht in der „BRAWO-Region“ (Braunschweig, Gifhorn, Peine, Salzgitter, Wolfsburg) ansässig, aber mit eigenen Projekten hier tätig sein. Auch in Gründung befindliche Non Profit Organisationen, d.h. Privatpersonen und lose Gruppen mit gemeinwohlorientierten Absichten, sind beratungsberechtigt.
Die Entrichtung einer sog. Verbindlichkeitsgebühr (siehe FAQ) pro Anfrage ist Voraussetzung. Sie dient zum einen dazu - wie es ihr Name verrät - die Verbindlichkeit von Beratungen zu erhöhen und voreilige Entscheidungen zur Zusammenarbeit zu verhindern. Zum anderen dient sie der Finanzierung eines Teils der durch den Prüfungs- und Vermittlungsaufwand anfallenden Kosten. Diese Gebühr wird noch nicht bei Einreichung einer Anfrage über das entsprechende Formular fällig, sondern erst nach der Entscheidung zur Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt bei der erfolgreichen Vermittlung.
Was sind klassische Themen- und Beratungsfelder?
Satzung und Organisation
- Gestaltung einer Vereinssatzung
- Gründungsfragen und Organaufgaben
Arbeitsrecht
- Rechte und Pflichten als Arbeitgeber
- Arbeitsverträge für feste Mitarbeitende, Verträge für freie und/oder ehrenamtliche Mitarbeiter
Haftung
- Sorgfaltspflicht im Ehrenamt
- Haftungsfragen der Organisation und ihrer rechtlichen Vertreter
Datenschutzrecht
- Erwerb und Verwaltung personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Mitglieder, Ehrenamtliche)
- Rechtskonforme Datensicherung/-verarbeitung
Marken- und Kennzeichenrecht
- Schutz des eigenen Namens, des Logos oder der Marke
- Anmeldung von Marken und Kennzeichen
Urheber- und Persönlichkeitsrecht
- Schutz und Einhaltung des Rechtes am eigenen Bild und des Urhebers
- Rechtskonforme Verwendung fremder Medieninhalte
Gemeinnützigkeit und Buchhaltung
- Rechtskonforme Mittelverwendung
- Wirtschaftliche Tätigkeit und Gemeinnützigkeit
- Steuerbegünstigung und -befreiung
Spenden, Sponsoring und Fördermittel
- Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
- Sponsoringvertragsschluss
- Erfüllung Pflichten aus Fördervereinbarungen/Zuwendungsbescheiden
Für welche Themen können NPOs keine Unterstützung erhalten?
Der BRAWO pro bono e.V. vermittelt ein breites Portfolio an Rechtsgebieten (wie z. B. Gemeinnützigkeitsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht). Die folgenden Anfragen sind davon ausgeschlossen:
- die Beratung von Privat-/ Einzelpersonen*
- eilige Fristsachen
- die Anfrage im Namen eines Dritten
- steuerliche Fragen, die nicht mit einer Rechtsfrage zusammenhängen
- die Vertretung gegenüber Dritten (wie z. B. Gerichten und Behörden)
* von Beratungen von Privatpersonen zur Gründung einer gemeinnützigen Institution abgesehen
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQ.
* in der Folge wird die Verbindlichkeitsgebühr fällig, der die NPOs bei Anfrageeinreichung zugestimmt haben. Die Höhe der Verbindlichkeitsgebühr finden Sie in unseren FAQ.
** Sie allein schließen dann mit der NPO einen unentgeltlichen Beratungsvertrag. Sie können nach den entsprechenden Vorschriften auch Haftungserleichterungen vereinbaren. Nach Auskunft der Allianz Versicherung AG (siehe Karacam, AnwaltBl. 2017) sind Pro-Bono-Mandate über die Berufshaftpflichtversicherung versichert – eine Nachfrage bei der eigenen Berufshaftpflichtversicherung ist angeraten.
So funktioniert´s - Das müssen Sie bei Interesse an einer pro bono-Beratung tun
- Sie als Non Profit Organisation - Verein, Stiftung, etc. - wenden sich über ein Online-Formular mit einer Beratungsanfrage an das BRAWO pro bono-Netzwerk. Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
- Das EngagementZentrum bearbeitet Ihre Anfrage und leitet sie als E-Mail an die im Netzwerk tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter.
- Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im entsprechenden Rechtsbereich tätig und Mitglied des Netzwerks sind, erfahren von Ihrer Anfrage und bieten bei Interesse ihre Unterstützung an.
- Sie als NPO prüfen das Beratungsangebot. Bei Entscheidung für einen Beratungspartner wird die Verbindlichkeitsgebühr fällig. Die Höhe der Verbindlichkeitsgebühr entnehmen Sie bitte den FAQ.
- Beide Parteien werden miteinander verbunden und die Zusammenarbeit beginnt. Sie endet im Optimalfall mit der Klärung Ihrer Rechtsfrage.
- Der BraWo pro bono e.V. bittet Sie um ein Feedback zur Zusammenarbeit mit dem Beratungspartner und zum Beratungs- und Vermittlungsprozess insgesamt.
Was sind klassische Beispielfälle für eine Beratung?
Eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger möchte in der eigenen Gemeinde eine Art Nachbarschafts- und Familienzentrum aufbauen. Dort sollen Freizeitaktivitäten stattfinden, aber auch Bildungs- und Integrationskurse angeboten werden. Die Gruppe plant, einen Verein zu gründen und benötigt Begleitung bei der Ausgestaltung der Satzung.
Der Vorstand eines lokalen Sportvereins möchte sicherstellen, dass die ihm in analoger wie digitaler Form vorliegenden personenbezogenen Daten seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und seiner Mitglieder sowie übriger Dritter (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) gemäß der aktuellen Rechtslage verarbeitet (erhoben, gespeichert, verwaltet) werden.
Im Rahmen der pro bono-Beratung möchte der Verein eine rechtliche Einschätzung, ob die vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind und die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform ist.
Der ehrenamtliche Vorstand einer regional tätigen Stiftung möchte anlässlich des zehnjährigen Gründungsjubiläums eine große Feier mit Zustiftern und Spendern sowie ausgewählten städtischen Vertretern ausrichten. Die gemeinnützige Stiftung möchte die Veranstaltung vorzugsweise mit Hilfe von Sponsoring-Partnern, die Geld, Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stellen sollen, und dem Verkauf von Kunstwerken und anderen Produkten (re-)finanzieren.
Im Rahmen der pro bono-Beratung möchte der Vorstand eine rechtliche Einschätzung, ob die vom Vorstand geplanten Maßnahmen gemeinnützigkeitsrechtlich unbedenklich sind.
Wie viel Zeit nimmt eine Beratung und deren Vermittlung in Anspruch?
Nach Einreichung der Beratungsanfrage über das Online-Formular seitens der NPO prüft das EngagementZentrum, als vom Verein beauftragter Dienstleister, die Ordnungsmäßigkeit der Anfrage, d.h. prüft die Vollständigkeit der Angaben und die Berechtigung eine pro bono-Beratung in Anspruch nehmen zu dürfen.
Sofern die Anfrage den Kriterien entspricht, veröffentlicht das EngagementZentrum diese per Mail im Netzwerk. Die teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich binnen einer bestimmten Zeit nach dem first-come- first-serve-Prinzip auf die Anfrage bewerben. Meldet sich auch nach der zweiten Ausschreibung keine Rechtsanwältin und kein Rechtsanwalt, gilt die Anfrage als nicht vermittelt. Eine weitere Ausschreibung erfolgt nicht. Die NPO wird in diesem Fall über die Nichtvermittlung informiert.
Die Dauer der Klärung der Rechtsfrage hängt von deren Komplexität, den zeitlichen Ressourcen der NPO und des Beratungspartners und der Schnelligkeit der Vermittlung der Rechtsfrage ab. Wichtig ist, dass Sie als Vertreterin oder Vertreter einer NPO ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um auf Rückfragen vor und während der Beratung reagieren zu können.
Die Unterstützung und Zustimmung Ihres Vorstands und/oder Ihrer Geschäftsführung zur Inanspruchnahme der pro bono-Beratung muss vorliegen.